Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen Habersatter Reisen GmbH

1. Was diese Allgemeinen Vertrags- und Beförderungsbedingungen regeln

1.1. Vertragsparteien

Diese Allgemeinen Vertrags-und Beförderungsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der Habersatter Reisen GmbH – Reisebüro, Taxi, Busunternehmen im weiteren kurz „Habersatter Reisen“ genannt, für die von der Habersatter Reisen angebotenen Beförderungen von Busgästen und Gepäck, einschließlich der damit zusammenhängenden Leistungen.

1.2. Erfüllungsgehilfen

Habersatter Reisen ist berechtigt, die Durchführung der Beförderungsleistungen ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen, soweit deren Sicherheits-und Qualitätsstandards jenen von Habersatter Reisen entsprechen.

1.3. Andere Reiseveranstalter

Werden Ihnen durch Ihre Buchungsstelle Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungsunternehmen vermittelt, schließen Sie den Vertrag mit diesen Unternehmen ab, und es gelten deren eigene Vertragsbedingungen. In diesen Fällen ist Habersatter Reisen nicht Ihre Vertragspartei.

1.4. Unentgeltliche Beförderungen

Diese Allgemeinen Vertrags-und Beförderungsbedingungen gelten -vorbehältlich ausdrücklicher abweichender Regelung -auch für unentgeltliche Beförderungen.

2. Wie der Vertrag zwischen Ihnen und Habersatter Reisen abgeschlossen wird

2.1. Bei schriftlichem Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen Ihnen und Habersatter Reisen kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Anmeldung bei Ihrer Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags-und Beförderungsbedingungen) für Sie wirksam.

2.2. Elektronischer Vertragsabschluss

Wenn Sie einen Vertragsschluss wünschen, übermitteln Sie Ihre Willenserklärung per E-Mail an Habersatter Reisen. Wenn Ihre Willenserklärung bei Habersatter Reisen eingeht, kommt ein rechtlich verbindlicher Vertrag im Sinne von Art. 6 OR zustande, sofern Habersatter Reisen ihn nicht per E-Mail ablehnt.

2.3. Anmeldung einer Busreise

Ihre telefonische oder schriftliche Anmeldung ist verbindlich! Bei einer Stornierung Ihrerseits bzw. Nichterscheinen am Reisetag, treten unsere allgemeinen Stornobedingungen in Kraft.

2.4. Anmeldung weiterer Busgäste

Meldet die buchende Person weitere Busgäste an, so steht sie für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein. Die vertraglichen Vereinbarungen und diese Allgemeinen Vertrags-und Beförderungsbedingungen gelten für alle Busgäste.

2.5. Sitzplätze im Bus

Die Sitzplatzvergabe erfolgt chronologisch nach Anmeldung, wobei wir versuchen Ihre individuellen Wünsche zu berücksichtigen. Auf der Reservierungsbestätigung angegebene Sitzplätze sind unverbindlich und können von uns nach Notwendigkeit jederzeit geändert werden. page1image174350208

3. Leistungen

3.1. Leistungsbeschreibung

Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Web-Site www.habersatter-reisen.com und diesen Allgemeinen Vertrags-und Beförderungsbedingungen.

Sonderwünsche Ihrerseits oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie von uns vorbehaltlos bestätigt worden sind.

Die Leistungen von Habersatter Reisen beginnen, wenn in der Leistungsbeschreibung nicht anders vermerkt, ab Einstiegsort. Für die Anreise und das rechtzeitige Eintreffen sind Sie selber verantwortlich.

3.2. Vorlage gültiger Reiseunterlagen

Voraussetzung der Beförderung ist, dass Sie – rechtzeitig im Zuge der Abfertigung – vollständige und gültige Reiseunterlagen einschließlich der Buchungsnummer vorlegen. Andernfalls kann die Beförderung verweigert werden.

Alle Passagiere sind selber dafür verantwortlich, gültige und vollständige Reiseunterlagen mit sich zu führen.

4. Preise

Die Preise für unsere Leistungen ersehen Sie aus unserer Website Habersatter Reisen www.habersatter-reisen.com. Die Preise verstehen sich, wenn nichts anderes bei der Ausschreibung erwähnt ist, pro Person. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise maßgebend.

Der Rechnungsbetrag ist anlässlich des Vertragsschlusses zu bezahlen.

5. Sie ändern Ihre Anmeldung oder können den Bustransfer nicht antreten (Stornierung)

5.1. Allgemeines

Wenn Sie eine Änderung der Buchung wünschen oder den Bustransfer absagen (stornieren), so müssen Sie uns dies umgehend persönlich mitteilen.

5.2. Bearbeitungsgebühr

Bei einer Änderung der Buchung (Namensänderung, Benennung eines Ersatzreisenden, Änderung der Reisedaten, gebuchter Nebenleistungen, des Einstiegsortes /der Destination usw.) werden pro Buchung á € 10 als Bearbeitungsgebühr erhoben (siehe auch 5.3).

Diese Bearbeitungsgebühren werden nicht durch eine allenfalls bestehende Stornoversicherung gedeckt.

Bei einer Buchung (ausgenommen Busreisen) wird eine Servicegebühr von € 25,- in Rechnung gestellt.

5.3. Stornierung

Wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können (Stornierung Ihrerseits), haben Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises.

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Stornoversicherung.

Für alle Mehrtagesreisen aus dem Habersatter Reisen Gmbh Programm gelten folgende Stornobedingungen:

– bis zum 30.Tag vor Reiseantritt 10% vom Reisepreis 
– ab 29. bis 20.Tag vor Reiseantritt 25% vom Reisepreis
– ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt 50% vom Reisepreis
– ab 9. bis 4. Tag vor Reiseantritt 65% vom Reisepreis
– ab 3. Tag vor Reiseantritt 85% vom Reisepreis
– bei Nichterscheinen (No-Show) 100% vom Reisepreis

Für alle Tagesfahrten gelten eigene Stornobedingungen:

– 10 Tag(e) vor Abreise 50% Stornokosten.
– bei Nichterscheinen am Abreisetag 100% Stornokosten.

Spezielle Stornosätze gelten ausdrücklich auch für Fährtickets und diverse Eintrittsgebühren (Musical, Einrichtungen, Eventveranstaltungen)

– Fährtickets nach Buchungsdatum 100%
– Linienflüge nach Buchungsdatum 100%
– Flugtickets ab Ticketausstellung 100%
– Eintrittskarten nach Buchungsdatum 100%

6. Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn

Habersatter Reisen behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Fahrprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Fahrzeugart, Abfahrtszeiten usw.) zu ändern, wenn höhere Gewalt, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. Habersatter Reisen bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten.

Habersatter Reisen informiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen. 

7. Absage der Fahrt durch Habersatter Reisen

In seltenen Fällen ist Habersatter Reisen gezwungen, die Busfahrt aus Gründen, die außerhalb unserer Einwirkungsmöglichkeiten liegen, abzusagen. Falls einer dieser Gründe eingetreten ist, werden Sie von Habersatter Reisen so rasch als möglich informiert.

7.1. Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen

Habersatter Reisen ist berechtigt, die Busfahrt abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. Näheres dazu in Ziffer 11.10 und 11.11.

In diesen Fällen zahlt Habersatter Reisen Ihnen den bereits bezahlten Preis zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

7.2. Höhere Gewalt, Streiks

Sollten unvorhersehbare Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), behördliche Maßnahmen oder Streiks die Reise erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, kann Habersatter Reisen die Reise absagen.

In solchen Fällen zahlt Habersatter Reisen Ihnen den bereits bezahlten Preis zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

8. Änderungen, Leistungsausfälle während der Fahrt

Habersatter Reisen kann aus rechtlich zulässigen Gründen das Fahrprogramm oder einzelne Leistungen ändern, sofern dadurch keine wesentliche Programmänderung entsteht oder der Charakter der Fahrt verändert wird.

Sollte während der Fahrt eine erhebliche Programmänderung vorgenommen werden, vergütet Habersatter Reisen den allfälligen objektiven Minderwert zwischen dem vereinbarten Reisepreis und jenem der erbrachten Dienstleistungen.

9. Sie treten die Fahrt an, können oder wollen sie aber nicht beenden

Sollten Sie die Fahrt ohne Veranlassung von Habersatter Reisen vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis nicht zurückerstattet werden.

10. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben

10.1. Beanstandung

Entspricht der Bustransfer nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, unverzüglich, d.h. möglichst noch am gleichen Tag, diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen.

Sofern es möglich ist, noch während der Leistungserbringung Abhilfe zu leisten, haben Sie sich direkt an den Fahrzeugführer oder an Habersatter Reisen zu wenden. Ist dies nicht mehr möglich oder nicht den Verhältnissen angemessen, so wenden Sie sich bitte direkt an uns.

Der Fahrzeugführer oder Habersatter Reisen wird bemüht sein, umgehend Abhilfe zu leisten. Wird innert der der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe wenn möglich vom Fahrzeugführer oder Habersatter Reisen schriftlich festhalten. -Diese sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen und dergleichen anzuerkennen.

10.2. Wie Sie Ihre Forderung gegenüber Habersatter Reisen geltend machen

Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber Habersatter Reisen geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung innert einem Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich an Habersatter Reisen unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind allfällige Beweismittel beizulegen.

10.3. Verwirkung Ihrer Ansprüche

Sollten Sie die Mängel oder den Schaden nicht nach 10.1 anzeigen, so verlieren und verwirken Sie die Rechte auf Abhilfe, Minderung des Preises, Kündigung des Vertrages und Schadenersatz. Gleiches gilt, wenn Sie Ihre Forderung nicht innert einem Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich uns gegenüber geltend machen.

11. Bestimmungen über die Beförderung selbst

11.1. Der Fahrzeugführer

Der verantwortliche Fahrzeugführer ist jederzeit berechtigt, alle notwendigen Sicherheitsmassnahmen für eine sichere Fahrt zu ergreifen. Er trifft alle Entscheidungen, ob und in welcher Weise die Fahrt durchgeführt wird und hat insbesondere volle Entscheidungsbefugnis über Beladung und Entladung des zu befördernden Gepäcks.

11.2. Ihr Gepäck

11.2.1. Freigepäck

Im Reisepreis ist die Beförderung des sog. Freigepäcks inbegriffen. Die Freigepäckgrenze beträgt pro Person

  • für Handgepäck 1 Stück (Masse 45 cm x 35 cm x 20 cm) und

  • für Reisegepäck 1 Stück.

11.2.2. Beschriftung und Verpackung Ihres Reisegepäcks

Am Gepäck müssen der Name und die Adresse sowie die Enddestination des Passagiers angebracht sein.

Es liegt in Ihrer Verantwortung, für eine reisefähige Verpackung Ihres Gepäcks zu sorgen. Habersatter Reisen kann die Annahme von Gepäck verweigern, wenn es nicht so verpackt ist, dass eine sichere Beförderung gewährleistet ist.

Für Verluste aus nicht abgeschlossenem Gepäck übernimmt Habersatter Reisen keine Haftung.

11.2.3. Ihr Gepäck fährt grundsätzlich im selben Fahrzeug

Das Gepäck der Passagiere wird grundsätzlich im selben Fahrzeug befördert. Wenn gewichtige operationelle Gründe dagegen sprechen oder der Fahrzeugführer eine derartige Beförderung nicht für durchführbar hält, kann das Gepäck auch auf einem der sogleich folgenden Busse befördert werden.

Die Erstattung einer Standardausstattung von Toilettenartikeln gegen Vorlage der entsprechenden Einkaufsbelege zu 100 %, bis zu einem Höchstbetrag von á‚ € 40, und die Erstattung von bleibenden Werten (Kleidungsstücke, Rasierapparate und ähnliches Reisegepäck) gegen Vorlage der Einkaufsbelege für die Ersatzstücke zu 50 %, jedoch nur in angemessener Höhe und insgesamt bis höchstens á‚ €100.

Bei Gepäckverspätungen unter 12 Stunden werden keine Ersatzeinkäufe oder sonstige Auslagen erstattet.page5image188134368

11.2.4. Gepäckauslieferung

Die Auslieferung des Gepäcks erfolgt an der Enddestination. Die Passagiere sind verpflichtet, ihr Gepäck entgegenzunehmen, sobald es an der Enddestination zur Abholung bereitgestellt ist.

11.3. Sonder-/Übergepäck

Als sogenanntes Übergepäck gilt Gepäck, das die Freigepäckgrenze laut Ziffer 11.2.1 überschreitet, als Sondergepäck alle unüblichen Gepäckstücke, Fahrräder, Sportgeräte, Waffen, Tiere usw.

Wenn Sie Sonder-und/oder Übergepäck transportieren möchten, müssen Sie uns dies zwingend bei der Buchung anmelden, denn die Ladekapazität der Busse über die Freigepäckgrenze hinaus ist knapp bemessen.

Entscheidungsgrundlagen für die Mitnahme von Sondergepäck sind vor allem die verfügbare Kapazität und allenfalls Sicherheitsaspekte.

Wir behalten uns vor, bei Überschreitung der Ladekapazität die Beförderung des Sonder/Übergepäcks abzulehnen. Gegebenenfalls werden wir Sie rechtzeitig kontaktieren.

Die Mitnahme eines Rollstuhls pro behinderten Passagier ist zugelassen und unentgeltlich, sofern dies bei der Buchung mitgeteilt wurde. Vorbehalten bleibt die Ablehnung aus Gründen fehlender Platzkapazität. Dasselbe gilt sinngemäß für den Transport von Blindenhunden in der Fahrgastkabine.

11.4. Gepäckschäden/-verluste

11.4.1. Allgemein

Habersatter Reisen haftet nur für solche Schäden am Gepäck, die während der von ihr durchgeführten Fahrten verursacht wurden und für die ein gültiger Beförderungsvertrag besteht. Die Haftung für Verlust oder für Beschädigung von Gepäck ist eingeschränkt, vgl. Ziffer 12.2.4.

Wir empfehlen Ihnen, eine Reisegepäckversicherung abzuschließen.

11.4.2. Von anderem Gepäck verursachte Schäden

Habersatter Reisen ist nicht haftbar für Schäden, die durch das Gepäck eines anderen Reisegastes verursacht worden sind. Verursachen Gegenstände im Gepäck eines anderen Reisegastes Schäden an Ihrem Gepäck, so haben Sie sich ausschließlich an ihn zu halten.

Wenn gefährliche Gegenstände in Ihrem Gepäck das Eigentum eines anderen Reisegastes oder das von Habersatter Reisen bzw. deren Subunternehmer schädigt, so sind Sie dafür haftbar.

11.4.3. Schaden

Habersatter Reisen haftet nur für nachgewiesene Schäden (Art. 42 Abs. 1 OR). Für mittelbare Schäden und Folgeschäden lehnt Habersatter Reisen jede Haftung ab.

11.4.4. Meldung eines Gepäckschadens

Es gilt Ziffer 10.1. Wenn Ihr Gepäck Schaden genommen hat, haben Sie dies beim jeweiligen Ausstiegsort unverzüglich entweder dem Fahrzeugführer oder der Habersatter Reisen zu melden. Diese nehmen ein Schadenprotokoll auf und erläutern Ihnen das weitere Vorgehen.

Wenn Sie Ihr Gepäck bei der Auslieferung anstandslos entgegen nehmen, d.h. ohne unverzüglich schriftliche Beanstandung (z.B. mittels des erwähnten Schadenprotokoll-Formulars) zu machen, so wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass Ihr Gepäck in gutem Zustand und entsprechend dem Beförderungsvertrag ausgeliefert worden ist. Hierbei gilt, dass Koffer oder ähnliche Verpackungsmaterialien dem Schutz des Inhaltes dienen, Druck aushalten müssen und Kratzer oder kleinere Beulen eine natürliche Abnutzung darstellen.

11.4.5. Gepäckverlust

Auch ein Gepäckverlust ist umgehend nach dem Aussteigen und der Gepäckausgabe entweder dem Fahrzeugführer oder Habersatter Reisen zu melden. Es wird dann sogleich der Verlust aufgenommen und eine Nachforschung begonnen.

Verlustmeldungen, die erst nach Verlassen des Aussteigeplatzes gemeldet werden, werden nur unter Vorbehalt aufgenommen.

11.7. Fahrplanzeiten, Boarding und Handling

11.7.1. Am Flughafen

Wir empfehlen Ihnen, sofort nach der Landung und dem Erhalt Ihres Gepäcks am Flughafen sich zum Bus-Terminal oder der Abfahrtsstelle von Habersatter Reisen zu begeben, um eine pünktliche Abfahrt zu ermöglichen.

Sollte Ihr Flug verspätet (ab 90 Minuten) ankommen, so dass unser Bus diesen Flug nicht abwarten kann, treten wir vom Beförderungsvertrag zurück. Sollte unser Bus jedoch auf die Ankunft Ihres Fluges warten, so sind ab der 91. Minute, pro angefangene Stunde € 30,00 Wartezeit, bar und sofort beim Fahrer zu bezahlen!

11.7.2. Einfindungszeit an der Abfahrtsstelle

Sie haben sich mindestens 10 Minuten vor der fahrplanmäßigen Abfahrtszeit an der Abholstelle einzufinden, damit Verspätungen möglichst vermieden werden können.

11.7.3. Verspätete Ankunft

Unsere Abfahrtszeiten sind so gelegt, dass Ihnen noch genügend Zeit für das Check-in am Flughafen bleibt. Doch auch bei einer sorgfältigen Organisation können wir die Einhaltung der Fahrpläne nicht garantieren. Gerade infolge großen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Überlastung der Flughäfen, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigungen usw. können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen haften wir nicht, insbesondere nicht für das Erreichen des Fluges.

Wir raten Ihnen dringend, bei Ihrer Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen.page7image189512928

11.9. Nichtraucherfahrten

Wo nicht anders vermerkt, sind alle Fahrten mit Habersatter Reisen Nichtraucherfahrten.
11.10. Verhalten der Reisegäste im Bus

Habersatter Reisen ist bestrebt, allen Reisegästen eine angenehme und sichere Fahrt zu gewähren. Verhält sich ein Reisegast an Bord des Busses so, dass

  • der Bus, einzelne Personen oder Gegenstände an Bord oder außerhalb des Busses in Gefahr gebracht werden,
  • der Fahrzeugführer bei der Ausübung seiner Pflichten behindert wird,

  • Anweisungen des Fahrzeugführers nicht befolgt werden, oder

  • sein Verhalten anderen Reisegästen zu einer unzumutbaren Belastung, zu Schäden oder Verletzungen führt oder führen kann,

    kann Habersatter Reisen Maßnahmen ergreifen, die erforderlich und verhältnismäßig sind, um weitere Folgen dieses Verhaltens zu unterbinden.

    Habersatter Reisen kann diesen Reisegast -falls erforderlich und verhältnismäßig -aus dem Bus verweisen, seine Beförderung auf weiteren Fahrten an jedem Ort verweigern oder die Beförderung auf dem gesamten Streckennetz untersagen.

    Solchermaßen an Bord eines Busses begangene Delikte werden sowohl strafrechtlich aus auch zivilrechtlich verfolgt.

    11.11. Gründe für uns, die Beförderung abzulehnen

    Habersatter Reisen kann die Beförderung oder Weiterbeförderung eines Reisegastes und/oder seines Gepäcks ablehnen bzw. die Beförderung vorzeitig abbrechen, wenn einer oder mehrere der nachfolgenden Punkte erfüllt sind:

  • die Beförderung würde die Sicherheit, Ordnung oder die Gesundheit der anderen Reisegäste und/oder des Fahrzeugführers gefährden oder eine unzumutbare Belastung für diese darstellen;
  • der geistige oder physische Zustand, zum Beispiel eine Beeinträchtigung desselben durch Alkohol oder andere Betäubungsmittel, stellt eine Gefahr für den Reisegast selbst, für andere Reisegäste, für den Fahrzeugführer oder für Sachen dar;
  • der gültige Reisepreis, fällige Zuschläge oder andere Entgelte wurden nicht bezahlt;

  • der Reisegast nennt keine oder eine falsche Buchungsnummer, oder die genannte Buchungsnummer stimmt nicht mit dem vorgelegten Ausweis überein, oder er/sie kann nicht nachweisen, dass er/sie die gebuchte Person ist

  • der Reisegast verstößt gegen sicherheitsrelevante Anweisungen von Habersatter Reisen oder des Fahrzeugführers im Rahmen des Hausrechts von Habersatter Reisen

  • der Reisegast führt nicht erlaubtes Gepäck mit sich;

  • Habersatter Reisen hat dem Reisegast Hausverbot erteilt.

    Vgl. dazu auch Ziffer 7.1.

    11.12. Ansprüche wegen Nichtbeförderung

    Wenn die Beförderung aus Gründen, die bei Habersatter Reisen liegen, nicht oder verspätet durchgeführt wird, beschränkt sich die Ersatzpflicht von Habersatter Reisen auf die Rückerstattung des geleisteten Reisepreises. Jede weitergehende Haftung von Habersatter Reisen ist ausgeschlossen.

    Die vorstehende Bestimmung gilt jedoch nicht, wenn seitens Habersatter Reisen Grobfahrlässigkeit oder Fahrlässigkeit vorliegt.

    Vgl. dazu auch Ziffer 7 und Ziffer 11.13.

    11.13. Überbuchung

    Im Falle der Nichtbeförderung bzw. verspäteten Beförderung wegen Überbuchung übernimmt Habersatter Reisen (gegen Vorweisung einer entsprechenden Quittung) die Kosten einer Taxifahrt im Rahmen der gebuchten Busreise.

    12. Haftung von Habersatter Reisen 

    12.1. Allgemeines

    Die Haftung von Habersatter Reisen übersteigt in keinem Fall den Betrag des nachgewiesenen Schadens. Für mittelbare oder Folgeschäden besteht seitens Habersatter Reisen keine Haftung, es sei denn diese seien von ihr grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden.

    Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Geschädigten mitgewirkt, so finden die entsprechenden Normen des anwendbaren Rechts hinsichtlich des Ausschlusses oder der Minderung der Ersatzpflicht Anwendung.

    Alle Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse von Habersatter Reisen wirken sinngemäß auch für alle ihre Hilfspersonen, seien dies Agenten, Bedienstete, Vertreter oder ähnliches, und sie gelten wiederum für deren Hilfspersonen.

    12.2. Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse

    12.2.1. Internationale Abkommen und nationale Gesetze

    Enthalten internationale Abkommen und/oder nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Vertragserfüllung, so haftet Habersatter Reisen nur im Rahmen eben dieser Abkommen und Gesetze.

12.2.2. Haftungsausschlüsse

Habersatter Reisen haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:

  • auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise;

  • auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines/einer Dritten, der/die an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;

  • auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Habersatter Reisen, der Vermittler oder der Erfüllungsgehilfe von Habersatter Reisen trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.

12.2.3. Personenschäden

Für Personenschäden, welche die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet Habersatter Reisen im Rahmen dieser Allgemeinen Vertrags-und Beförderungsbedingungen, der maßgebenden internationalen Abkommen und nationalen Gesetze. Die Einwendungen aus dem nationalen Recht gelten uneingeschränkt.

12.2.4. Gepäckschäden

Die Haftung von Habersatter Reisen für die Verspätung, Beschädigung oder den Verlust von Gepäck ist beschränkt je Gepäckstück auf á € 200, für Handgepäck auf á € 100 je Reisegast. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn der Schaden von Habersatter Reisen grobfahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde.

Bei folgenden Gegenstände im Gepäck der Reisegäste übernimmt Habersatter Reisen keine Haftung bei Schäden: zerbrechliche Gegenstände (insbesondere Computern oder sonstigen elektronischen Geräten), verderbliche Gegenstände, Schmuck, Silbersachen, Geld, Wertpapieren, Geschäftspapieren und Muster, Reisepässen und andere Personalausweise; es ist gleichgültig, ob solche Gegenstände mit oder ohne Wissen der Verantwortlichen von Habersatter Reisen transportiert wurde. Unwirksam ist die Bestimmung nur, wenn der Schaden von Habersatter Reisen grobfahrlässig oder gar vorsätzlich verursacht wurde.

12.3. Außervertragliche Haftung

Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den einschlägigen Gesetzesbestimmungen. Bei übrigen Schäden (d.h. nicht Personenschäden) ist die Haftung in jedem Falle auf den zweifachen Reisepreis beschränkt, sofern nicht internationale Abkommen oder nationale Gesetze tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse vorsehen.

12.4. Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen

Dafür gilt Ziffer 10, insbesondere Ziffer 10.3.

13. Versicherungen

Wir empfehlen Ihnen, für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie z.B. Reisegepäck-Versicherung, Stornokostenversicherung, Reiseunfallversicherung usw.

14. Änderungen dieser Bestimmungen

Angestellten, Agenten oder sonstigen Hilfspersonen von Habersatter Reisen ist es keinesfalls gestattet, diese Allgemeinen Vertrags-und Beförderungsbedingungen zu ändern, zu ergänzen oder für Habersatter Reisen auf deren Anwendung zu verzichten; dies wäre nicht verbindlich.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Vielmehr ist solches -selbstverständlich nur in Absprache mit Ihnen als unserem Vertragspartner einzig der Geschäftsleitung von Habersatter Reisen gestattet. 

15.1. Anwendbares Recht 

Auf die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und Habersatter Reisen ist – soweit eine Rechtswahl – ausschließlich österreichisches Recht anwendbar.

15.2. Salvatoresche Klausel

Sollte eine oder mehrere Klauseln dieser Allgemeinen Vertrags-und Beförderungsbedingungen unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht berührt.

15.3. Gerichtsstand

Für Klagen gegen Habersatter Reisen wird der ausschließliche Gerichtsstand St. Johann im Pongau vereinbart.

Habersatter Reisen GmbH
Hoheneggstraße 8
5550 Radstadt 

Tel.: +436452 7788
Website: www.reisen-habersatter.com
E-Mail: info@reisen-habersatter.at

Firmenbuchnummer: 410824d
Geschäftsführerin: Andrea Habersatter